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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

Diese AGB sind die Geschäftsbedingungen der dbm automation GbR, vertreten durch die Gesellschafter Maximilian Matthes, Benjamin Benz und Dani Sarakbi, Dieburger Straße 3, 64832 Babenhausen, E-Mail info@dbm-automation.cloud (im Folgenden „Anbieter“). Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Kunden (im Folgenden „Kunde“) über die Nutzung des Exposé-Managers und weiterer Dienste, die der Anbieter über sein Kundenportal bereitstellt (zusammen „Dienste“).
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB schließt der Anbieter nicht. Der Kunde schließt den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.
  4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Exposé-Manager ist ein Online-Dienst zur Vorbereitung von Immobilienexposés. Der Kunde wählt ein Objekt aus seinem Propstack-Konto und lädt die Objektfotos über das Kundenportal hoch. Der Dienst analysiert die Bilder, macht erkannte Personen, Kfz-Kennzeichen und vergleichbare Merkmale unkenntlich, optimiert Licht und Kontrast, richtet Räume bei Bedarf virtuell ein („virtuelles Staging“), erstellt nach den Vorgaben des Kunden einen Entwurf des Exposé-Texts und überträgt die Ergebnisse zur Prüfung in dessen Propstack-Konto; veröffentlicht (Objektstatus, Immobilienportale) wird erst nach der Freigabe durch den Kunden. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und aus etwaigen individuellen Vereinbarungen.
  2. Voraussetzung für die Nutzung des Exposé-Managers ist ein eigenes Propstack-Konto des Kunden, dessen Anbindung der Kunde ermöglicht. Propstack ist ein Dienst eines Dritten; für dessen Verfügbarkeit und Funktion ist der Anbieter nicht verantwortlich.
  3. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere nicht den Verkauf oder die Vermietung eines Objekts.
  4. Der Anbieter darf die Dienste weiterentwickeln und dabei ändern, soweit die vereinbarten Kernfunktionen erhalten bleiben und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  5. Der Anbieter darf zur Leistungserbringung Dritte einsetzen, insbesondere technische Dienstleister für Hosting, Bildverarbeitung und KI. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt § 10.

§ 3 Vertragsschluss und Zugang

  1. Die Darstellung der Dienste auf der Website ist kein bindendes Angebot. Der Kunde erteilt seinen Auftrag in Textform (z. B. per E-Mail). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Auftrag in Textform bestätigt oder dem Kunden den Zugang zum Kundenportal freischaltet, je nachdem, was zuerst geschieht. Der Tag des Vertragsschlusses ist der Vertragsbeginn im Sinne dieser AGB.
  2. Der Anbieter richtet für den Kunden und die vom Kunden benannten Mitarbeiter Benutzerkonten im Kundenportal ein. Die Zugänge sind persönlich und nur für die Nutzung im Rahmen dieses Vertrags bestimmt.

§ 4 Leistungen und KI-Ergebnisse

  1. Die Dienste nutzen Verfahren der künstlichen Intelligenz (KI). Ergebnisse solcher Verfahren können fehlerhaft, unvollständig oder unpassend sein. Das betrifft insbesondere Bilder, in denen Personen, Kennzeichen oder andere Merkmale nicht erkannt und deshalb nicht unkenntlich gemacht werden oder in denen Bildinhalte anders als gewünscht verändert werden, sowie Texte mit sachlich unzutreffenden Angaben.
  2. Der Anbieter erstellt mit den in § 2 beschriebenen Verfahren Entwürfe für Bilder und Texte. Diese Entwürfe sind eine Arbeitsgrundlage für den Kunden: Er prüft sie vor ihrer Verwendung, lässt sie bei Bedarf nachbearbeiten (Abs. 5) und entscheidet über ihre Freigabe. Die abschließende Prüfung, ob die Inhalte sachlich richtig, vollständig und für den konkreten Verwendungszweck rechtlich zulässig sind, liegt beim Kunden (Abs. 3). § 9 bleibt unberührt.
  3. Der Kunde prüft alle Ergebnisse vor der Freigabe und vor jeder Veröffentlichung eigenverantwortlich — insbesondere, ob Texte sachlich zutreffen und gesetzliche Pflichtangaben enthalten, ob Personen, Kennzeichen und andere personenbezogene Merkmale vollständig unkenntlich sind und ob die Bilder das Objekt nicht irreführend darstellen. Bilder und Exposé-Text werden bereits während der Bearbeitung zur Prüfung in das Propstack-Konto des Kunden übertragen; nach einer Nacharbeit werden überarbeitete Bilder erneut dorthin übertragen, der überarbeitete Text steht im Kundenportal bereit. Veröffentlicht — also der Objektstatus für die Vermarktung gesetzt — wird erst nach der Freigabe durch den Kunden. Ob und wo die Inhalte veröffentlicht werden, etwa auf Immobilienportalen, entscheidet der Kunde in eigener Verantwortung.
  4. Bilder, die der Dienst generativ verändert, etwa durch virtuelles Staging, erhalten das sichtbare Wasserzeichen „virtuell verändert“.
  5. Der Kunde kann zu den Ergebnissen Feedback geben und einzelne Bilder oder Texte erneut bearbeiten lassen. Diese Nacharbeit ist im Preis enthalten (§ 6).
  6. Die Dienste dienen nicht der Archivierung. Der Anbieter löscht die Inhalte eines Laufs nach Maßgabe von § 10 Abs. 4. Der Kunde bewahrt die Originale seiner Fotos und die von ihm benötigten Ergebnisse selbst auf.
  7. Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm hochgeladenen Inhalten. Er räumt dem Anbieter daran für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, sie zu speichern, zu vervielfältigen und zu bearbeiten, soweit dies zur Erbringung der Dienste erforderlich ist; das umfasst die Weitergabe an die nach § 2 Abs. 5 eingesetzten Dienstleister. Die Nutzungsrechte an den Ergebnissen stehen dem Kunden zu: Soweit an ihnen Rechte des Anbieters entstehen, räumt der Anbieter dem Kunden mit der Bereitstellung das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, sie für seine geschäftlichen Zwecke zu nutzen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen.

§ 5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde sichert zu, dass er an den von ihm hochgeladenen Fotos und sonstigen Inhalten alle Rechte besitzt, die für ihre Bearbeitung — auch durch KI und einschließlich Veränderung des Bildinhalts — und für ihre anschließende Veröffentlichung erforderlich sind, insbesondere die Nutzungsrechte des Fotografen.
  2. Sind auf Fotos Personen erkennbar oder enthalten Inhalte sonst personenbezogene Daten, stellt der Kunde sicher, dass deren Verarbeitung zulässig ist und die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen vorliegen.
  3. Der Kunde entfernt das Wasserzeichen „virtuell verändert“ (§ 4 Abs. 4) nicht und macht virtuelle Veränderungen auch gegenüber Dritten, etwa in Exposés und Inseraten, so kenntlich, dass kein irreführender Eindruck vom Objekt entsteht.
  4. Der Kunde hält die Zugangsdaten zum Kundenportal geheim, schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter und gewährt Zugang nur Mitarbeitern, die ihn für die Nutzung der Dienste benötigen. Besteht der Verdacht, dass Unbefugte Kenntnis von Zugangsdaten erlangt haben, informiert er den Anbieter unverzüglich. Stellt der Kunde Zugangsdaten zu seinem Propstack-Konto bereit, ist er berechtigt, dem Anbieter diesen Zugang zu gewähren.
  5. Der Kunde lädt keine rechtswidrigen Inhalte hoch und nutzt die Dienste nur für ihren vertraglichen Zweck.
  6. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus diesem § 5 durch den Kunden beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 6 Preise und Zahlung

  1. Die Dienste werden nach Nutzung abgerechnet. Für den Exposé-Manager beträgt der Preis 179 € zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer je Durchlauf; ein Durchlauf umfasst die Bearbeitung eines Objekts. Eine Grundgebühr fällt nicht an.
  2. Ein Durchlauf wird abrechenbar, sobald seine Ergebnisse im Exposé-Manager die interne Freigabe durch den Kunden erreichen. Feedback-Runden und Wiederholungen — auch einzelner Bilder — innerhalb eines Durchlaufs sind im Preis enthalten. Ein erneuter Durchlauf für dasselbe Objekt wird erneut abgerechnet, sobald er die interne Freigabe erreicht. Durchläufe, die die interne Freigabe nicht erreichen, insbesondere technisch gescheiterte Durchläufe, werden nicht berechnet.
  3. Der Anbieter stellt die im Lauf eines Kalendermonats abrechenbar gewordenen Durchläufe nach Ablauf des Monats in Rechnung. Rechnungen werden elektronisch übermittelt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 7 Zufriedenheitsgarantie

  1. Der Anbieter gewährt Neukunden eine Zufriedenheitsgarantie von 30 Tagen ab Vertragsbeginn. Stellt der Kunde die Nutzung innerhalb dieses Zeitraums ein und teilt er dies dem Anbieter bis zum Ablauf des 30. Tages nach Vertragsbeginn in Textform mit, erstattet der Anbieter alle bis dahin an ihn gezahlten Entgelte. Entgelte für Durchläufe, die in diesem Zeitraum abrechenbar geworden, aber noch nicht gezahlt sind, werden nicht mehr erhoben. Mit der Mitteilung endet der Vertrag.
  2. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die Entgelte des Anbieters. Sie umfasst keinen Ersatz von Schäden oder Aufwendungen, insbesondere nicht von Schäden aus Fehlern der Automatisierung. Ansprüche auf Schadensersatz richten sich allein nach § 9.
  3. Die Garantie gilt einmalig für Neukunden, also für den ersten Vertrag des Kunden mit dem Anbieter. Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben von ihr unberührt.

§ 8 Verfügbarkeit

  1. Der Anbieter bemüht sich um einen möglichst störungsfreien Betrieb der Dienste, sichert aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Die Dienste beruhen auch auf Diensten Dritter, etwa Hosting, KI-Diensten und Propstack; deren Störungen können die Dienste beeinträchtigen.
  2. Der Anbieter darf die Dienste vorübergehend einschränken, soweit dies für Wartung, Sicherheit oder Weiterentwicklung erforderlich ist. Planbare Wartungen legt er nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten und kündigt sie, soweit möglich, vorher an.

§ 9 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  4. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter für den Verlust von Daten nur in der Höhe, die bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 4 Abs. 6) entstanden wäre.
  5. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Soweit der Anbieter bei der Erbringung der Dienste personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — insbesondere Fotos, Objektdaten, Kontaktdaten aus Propstack und Feedback —, handelt er als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO. Verantwortlicher ist der Kunde.
  2. Die Parteien schließen hierfür einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag). Bei Widersprüchen zwischen dem AV-Vertrag und diesen AGB geht der AV-Vertrag vor.
  3. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Daten zulässig ist, und erfüllt die Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen.
  4. Der Anbieter löscht die Inhalte eines Laufs (Fotos, Texte, Feedback) 30 Tage nach dessen letzter Änderung; den Upload-Zwischenspeicher leert er nach 24 Stunden. Einzelheiten regeln der AV-Vertrag und die Datenschutzerklärung.
  5. Für die Daten, die der Anbieter als eigener Verantwortlicher verarbeitet, etwa die Benutzerkonten im Kundenportal, gilt die Datenschutzerklärung.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.
  2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Kalendermonats kündigen. Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats kündigen.
  3. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Bis zum Vertragsende abrechenbar gewordene Durchläufe werden nach § 6 abgerechnet; § 7 bleibt unberührt. Mit Vertragsende sperrt der Anbieter die Zugänge des Kunden und löscht dessen Daten nach Maßgabe des AV-Vertrags, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 12 Änderungen

  1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus sachlichem Grund erforderlich ist, etwa wegen geänderter Rechtslage oder Rechtsprechung, neuer Funktionen der Dienste oder geänderter Leistungen von Dienstleistern. Er kündigt Änderungen dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an und stellt die geänderten Regelungen dabei kenntlich dar.
  2. Der Kunde kann den Änderungen bis zu ihrem Inkrafttreten in Textform widersprechen. Widerspricht er nicht rechtzeitig, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge, die Widerspruchsfrist und das Recht zur Kündigung weist der Anbieter in der Ankündigung ausdrücklich hin. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; das Kündigungsrecht beider Parteien nach § 11 bleibt unberührt.
  3. Änderungen der Preise oder der Hauptleistungen werden abweichend von Abs. 2 nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden in Textform wirksam.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Kündigungen und sonstige vertragsbezogene Erklärungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang (§ 305b BGB).
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB).
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